Die Paradontosebehandlung – Prophylaxe beugt vor
Geschrieben von Necip Kodal am 16. Januar 2012 | Abgelegt unter Zahnzusatzversicherung
Die Paradontosebehandlung (Behandlung von erkranktem und entzündetem Zahnfleisch) ist bei den gesetzlichen Krankenkassen genehmigungspflichtig.
Die Paradontosebehandlung sorgt für gesundes Zahnfleisch
Wenn Sie sich ein Leben lang an schönen Zähnen erfreuen möchten, ist die Mundhygiene sehr wichtig. Manchmal ist aber auch eine Paradontosebehandlung erforderlich.
So hilft Ihnen die Paradontosebehandlung bei Ihrem Zahnarzt
Damit es erst gar nicht zu einer Paradontose und der dann notwendigen Paradontosebehandlung kommt, sollten Sie viel Wert auf Ihre Mundhygiene legen. Eine regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt und professionelle Zahnreinigungen ein- bis zweimal im Jahr beugen vor. Ist es aber trotzdem zu einer Zahnfleischentzündung gekommen, ist Eile geboten. Je früher die Paradontosebehandlung einsetzt, umso rascher gehören Schmerzen und Zahnfleischbluten der Vergangenheit an.
Eine fortgeschrittene Paradontose führt zum Zahnverlust
Die Paradontose führt zum Abbau des stützenden Zahnfleischgewebes und kann in der Folge auch den Verlust von Zähnen bedeuten. Um dies zu verhindern, wird bei der Paradontosebehandlung bakterielle Plaque von den Zahnoberflächen bis hin zur Zahnwurzel entfernt. Alle vorhandenen Zahnfleischtaschen müssen bei einer konsequenten Paradontosebehandlung sorgfältig gereinigt werden. Häufig ist eine mehrstufige Behandlung notwendig, um die Entzündung zum Stillstand zu bringen und dafür zu sorgen, dass sich das Stützgewebe wieder an das Zahnfach anlegt. Paradontose ist keine Erkrankung, die man stillschweigend hinnehmen muss. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen bieten die Möglichkeit, mit einer Paradontosebehandlung frühzeitig zu beginnen und diese erfolgreich abzuschließen. Eine konsequente Mundhygiene ist die beste Vorbeugungsmaßnahme.
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