Was ist grobe Fahrlässigkeit in der KFZ Versicherung?

Geschrieben von am 28. September 2011 | Abgelegt unter KFZ Versicherung

Der Sachbestand der groben Fahrlässigkeit ist vom Gesetzgeber exakt geregelt. So ist festgelegt, dass für grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr derjenige belangt werden kann, der nicht ordnungsgemäß alle ihm auferlegten Sorgfaltspflichten beachtet hat. Was bedeutet das nun konkret?

Definition grobe Fahrlässigkeit in der KFZ Versicherung:

Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt derjenige grob fahrlässig, der: „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Weiter heißt es: „Diese erforderliche Sorgfalt wird grob verletzt, wenn der Beschuldigte nicht einbezieht, was jedem in der gegebenen Situation einleuchten müsste“. Dieser Passus ist Teil der ständigen Rechtsprechung. Ein Beispiel hierfür wäre unter anderem das Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder das Überholen eines anderen Autos bei eindeutigem Überholverbot.

Definition Grob fahrlässig handelt jedoch vor allem derjenige, der das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BAG, VersR 68, S. 738). Diese genauere Formulierung bezieht sich vor allem auf besonders schwere Fälle.

Wer unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol ein Fahrzeug führt oder wer Rennen auf nicht dafür vorgesehenen Verkehrsstraßen fährt, kann durch diesen Artikel schwer bestraft werden. Nicht nur dass die Versicherung für Schäden nicht aufkommt, es kann im schlimmsten Fall auch zu Geld- oder Haftstrafen kommen, von Personenschäden ganz zu schweigen.

Laut BGH VersR 94, S. 314 handelt vor allem derjenige grob fahrlässig, der „einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen“. Obwohl sich das zunächst stark nach einer Frage der Auslegung und Interpretation anhört, ist ein solcher Sachverhalt oft schnell geklärt.

Ein gutes Beispiel hierfür ist jemand, der eine Ladung nicht ausreichend sichert. Eine größere Menge an Ästen, Bauteilen oder ein Fahrrad einfach auf einen Anhänger zu legen, ohne das Gut entsprechend zu vertäuen, kann im Falle eines Unfalls als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Jedem Fahrer müsste klar sein, dass sich die Ladung während der Fahrt schnell selbstständig machen kann.

Populär ausgedrückt und als Grundlage im täglichen Leben durchaus verwendbar ist der Grundsatz: „Wie kann man nur!“ Wer sich dies zu Herzen nimmt und entsprechend handelt, kann Ärger aus dem Weg gehen und Schäden an Mensch, Material und vor allem finanziell recht einfach vermeiden.

Ein Kommentar zu “Was ist grobe Fahrlässigkeit in der KFZ Versicherung?”

  1. am 30. Dezember 2011 um 10:24 1.kfz-versicherungen.net schrieb …

    Ladung ordentlich sichern…

    Die Autobahnpolizei kennt das Problem zur Genüge: schlecht gesicherte Ladung. Dutzende Lkw werden jeden Tag auf Parkplätze gelotst, weil Kisten frei über die Ladefläche rutschen oder schlichtweg vergessen wurde, genug Spanngurte um die Ware zu zurren. …

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