Der Kfz-Versicherungsvergleich
ist in ein paar Minuten erledigt. Dazu benötigen Sie die genaue
Fahrzeugbezeichnung oder die Schlüsselnummern. Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein- oder brief). Falls Ihnen keine Fahrzeugpapiere vorliegen, nutzen Sie am besten unsere Fahrzeugsuche.
Außerdem
benötigen Sie die SF-Klasse, die Sie in Ihrer letzten Beitragsrechnung
finden. Alle weiteren Fragen sind schnell und einfach beantwortet.
Grundsätzlich wird man als Fahranfänger in der KFZ-Versicherung in der höchsten Schadenfreiheitsklasse - der Klasse SF 0 - eingestuft. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung und entspricht bei den meisten Gesellschaften einem Beitrag in Höhe von 240 Prozent.
Versichern Sie das Fahrzeug erstmalig auf Ihren Namen, erfolgt die Einstufung in
SF
0 (240%). Ist bereits ein Fahrzeug auf den Ehe-(Partner) zugelassen
oder Sie besitzen mind. 3 Jahre eine Fahrerlaubnis, wird der Vertrag in
die SF-Klasse ½ (meist 125%) eingestuft.
Ist das Fahrzeug eines Elternteils bei derselben Gesellschaft versichert, wird das Fahrzeug des Fahranfängers bei den meisten Gesellschaften anstatt in die SF-Klasse 0 (meist 240%) in die SF ½ (meist 125%) eingestuft. Mittlerweile gibt es Gesellschaften bei den der Fahranfänger in die SF 2 (85%) eingestuft wird. Für weitere Infos, einfach Anfragen.
Besitzt der Versicherungsnehmer bereits seit mindestens drei Jahren einen gültigen EU-Führerschein, wird er automatisch in die Schadenfreiheitsklasse ½ für die Kfz-Haftpflicht und (bei Bedarf) Vollkasko eingestuft. Die SF 0 und SF S kann man somit also überspringen.