Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.
Unser Vergleichsrechner ist mit den Angebotsrechnern vieler Versicherer verbunden. Deshalb brauchen Sie die Daten nur einmal eingeben und so leicht und bequem mehrere Prämien gleichzeitig ermitteln. Sie bekommen das Vergleichsergebnis online angezeigt.
Zur
Zulassung eines Autos benötigten Sie in der Vergangenheit eine
Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte). Diese erhielten Sie vom
Versicherer, um sie bei der Zulassungsstelle bei der Zulassung des
Fahrzeugs vorzulegen.
Sinn der Versicherungsbestätigung ist die
Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den
Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der Doppelkarte
bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung
besteht. Kommt ein Kunde z.B. seinen Zahlungen nicht nach, so informiert
der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese informiert darauf hin die
zuständige Behörde und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.
Die
Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code
(elektronische Versicherungsbestätigung abgekürzt EVB) ersetzt. Mit
dieser EVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle
anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden
zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch
ausgetauscht.
Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im Vergleichsergebnis auf "Antrag" klicken. Sie erhalten die EVB-Nummer dann entweder sofort oder zeitversetzt per Email.
Wichtig
ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12. gekündigt
haben. Die Kündigung muss vor dem 01.12. bei Ihrem bisherigen
Versicherer eingegangen sein.
Sie haben ein so genanntes
Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag
erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen nachdem Sie über die Erhöhung
informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.
Eine EVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:
1. Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
2. Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.
Der
Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis,
durch den Klick auf "Antrag". Ihre Daten werden dann an den Versicherer
übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der
neue Versicherer übermittelt eine neue EVB-Nummer an die
Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.
Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.