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Kfz-Versicherungsvergleich - Wie geht das?

Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.

So funktioniert's

Unser Vergleichsrechner ist mit den Angebotsrechnern vieler Versicherer verbunden. Deshalb brauchen Sie die Daten nur einmal eingeben und so leicht und bequem mehrere Prämien gleichzeitig ermitteln. Sie bekommen das Vergleichsergebnis online angezeigt.

Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?

Zur Zulassung eines Autos benötigten Sie in der Vergangenheit eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte). Diese erhielten Sie vom Versicherer, um sie bei der Zulassungsstelle bei der Zulassung des Fahrzeugs vorzulegen.

Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der Doppelkarte bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Kommt ein Kunde z.B. seinen Zahlungen nicht nach, so informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese informiert darauf hin die zuständige Behörde und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.

Die Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code (elektronische Versicherungsbestätigung abgekürzt EVB) ersetzt. Mit dieser EVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.

Wie komme ich an eine EVB-Nummer?

Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im Vergleichsergebnis auf "Antrag" klicken. Sie erhalten die EVB-Nummer dann entweder sofort oder zeitversetzt per Email. 

Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?

Wichtig ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12. gekündigt haben. Die Kündigung muss vor dem 01.12. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein.

Sie haben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.

Eine EVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:

1. Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
2. Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.

Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf "Antrag". Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine neue EVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.

Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.

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