Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Preis nach dem Einkommen und ab
2009 nach dem einheitlichen Beitragssatz von 15,5%. Der Beitrag
richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder
Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.
Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem
Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem
Gesundheitszustand. Je jünger der Versicherte, desto günstiger
ist der Preis.
Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der
Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu
ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht
erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des
Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages,
allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der
gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten
ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als max. 268,28
Euro monatlich für das Jahr 2009 (Krankenversicherung und 35,83 Euro
Pflegeversicherung)
Die Form der Abrechnungen anfallender Arztkosten ist unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.
Bei einer privaten
Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er
zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung.
Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt
(West und Ost) max. 268,28 Euro monatlich für das Jahr 2009
(Krankenversicherung und 35,83 Euro Pflegeversicherung).
Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für
erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche
Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine
Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte
müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse sind sogenannte Solidargemeinschaften. Das bedeutet, alle Mitglieder zahlen abhängig von Ihrem Einkommen in das System ein, aus dem auch ärmeren Mitgliedern die gleichen einheitlichen Leistungen zur Verfügung stehen.
Per Gesetz sind alle Arbeiter und Angestellten Pflichtmitglieder in den gesetzlichen Krankenkassen. Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt, darf sich auf Wunsch befreien lassen.
Mit der Gesundheitsreform 2009 wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% eingeführt, der für alle Krankenkassen gilt. Noch ist offen, ob und welche Krankenkassen weitere Zuzahlungen verlangen werden oder Rückerstattungen vornehmen.
In den Gesundheitsfonds fließen Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und
Steuermittel. Die Krankenkassen erhalten pro Versicherten eine pauschale
Zuweisung.
Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn die Zuweisungen aus
dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
Selbständige mit Ausnahme von Landwirten und Künstlern können sich unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichern. Sie müssen sich aber versichern.
Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Personengruppe kann ihre Versorgung durch eine private Zusatzversicherung aufwerten.
Angestellte die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze pro Jahr verdienen können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.
Die im Jahr 2007 eingeführte 3-Jahres-Regelung wird ab 2011 wieder abgeschafft.
Somit haben auch Berufsanfänger wieder die Chance bei einmaligen Übersteigen
der Jahresarbeitsentgeltgrenze sich privat zu versichern. Da diese Änderung für
den Wechsel in die PKV (Private Krankenversicherung) bereits am 31. Dezember
2010 in Kraft tritt, werden auch Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren Gehalt
die Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits rechnerisch im Jahr 2010 überschritten
hat.
Gesetzliche Krankenversicherung
Nach einer
Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle
Mitglieder. Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung
abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer
günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem
privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die
Standards der GKV zu erhalten.
Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende
des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten.
Beispiel:Am 15.06. wird gekündigt. Versicherungsbeginn beim neuen Versicherer
ist dann der 01.09.
Private Krankenversicherung
Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Unser Tipp:
Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt. Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie beim derzeitigen Versicherer gekündigt haben und ein anderer Versicherer sie nicht aufnimmt.
Auf Preissteigerungen
müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies
liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer
weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge
länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben.
Betrachtet man den Beitragsverlauf der letzten 20 Jahre, so sind die
Beitragssteigerungen der privaten (PKV) und der gesetzlichen (GKV)
Krankenversicherung auf ungefähr gleichem Niveau. Die durchschnittliche
jährliche Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherer betrug in den
vergangenen 15 Jahren 4,94 Prozent. Wer als besser verdienender
Angestellter statt dessen freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse geblieben
ist, dem wurden im selben Zeitraum jährlich rund 3,95 Prozent pro Jahr
mehr für die Gesundheitserhaltung aus der Tasche gezogen. Zu beachten ist
hierbei, dass die GKV in diesem Zeitraum erhebliche Leistungskürzungen
eingeführt hat.
Die
gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung
derzeit nicht, da Sie nach dem Umlageverfahren arbeiten.
Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer
Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile
der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich
angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst,
um stark steigende Prämien zu vermeiden.
Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von
10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr zum Einfrieren der
monatlichen Beiträge eingesetzt.
Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst
bezahlt wird.
Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum
gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).
Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, d.h. Erstattung 100% seiner
Rechnungen. Meistens lohnen sich Tarife ohne SB nicht, da
Selbstbeteiligungstarife unterm Strich eigentlich immer günstiger sind.
Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:
|
Gesellschaft |
Selbstbeteiligung |
monatlicher Beitrag |
monatlicher effektiver Beitrag |
jährliche Einsparung |
|
Krankonia |
Keine |
340 EUR |
340 EUR |
Keine |
|
Krankonia |
750 EUR |
234 EUR |
296 Eur |
558 EUR |
|
Gesundia |
keine |
354 EUR |
354 Eur |
keine |
|
Gesundia |
1500 EUR |
189 EUR |
314 Eur |
480 EUR |
|
Perfecta |
2250 EUR |
64 EUR |
293 Eur |
1360 EUR |
Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung
geteilt durch 12 Monate
Unser Tipp:
Die hier rot dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall
darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung,
so ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der
Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen.
Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die
Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.
Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes
Leistungsverhalten.
Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb
deutlich billiger.
Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag
oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls
kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift
annehmen.
Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.
Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren
Versicherungsschutz gefährden
Gesundheitsprüfung
Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung.
Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden
ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen
Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen,
oder den Antrag sogar ablehnen.
Im Gesundheitswesen droht
eine Explosion der Beiträge. Nach Expertenansicht könnte der GKV-Beitrag
langfristig auf 30% steigen.
Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom Oktober 2000. Danach müssen die
Bereitschaftsdienste der Krankenhäuser künftig als Arbeitszeit gewertet werden.
Hierdurch würden Mehrkosten von ca. 1 Mrd. EUR pro Jahr anfallen.
Experten warnten bei einer Tagung der Enquete-Kommission zum Thema
"Demographischer Wandel" vor einer massiven Verschärfung der Finanznöte
der Kassen. Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen, mitverursacht
durch die immer bessere medizinische Versorgung, drohe der Beitrag nach
Expertenansicht gewaltig nach oben zu klettern. Beitragssätze könnten von
derzeit 13,5% auf 20 oder gar 30% ansteigen.
Wie lange der einheitliche Beitragssatz von 15,5% stabil bleibt ist allerdings
offen. Für das Jahr 2009 wird der Staat vier Milliarden Euro in den
Gesundheitsfonds legen. Es ist geplant diesen Betrag jährlich um 1,5 Milliarden
anzuheben.
“Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.
Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren
Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück.
Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück.
Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.
Personen über 55 Jahren
Sinkt Ihre Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestellenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.
Selbständige
Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.
Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.
Beitrag
Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder
und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung
günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere
Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern
günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.
Leistung
In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so
wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf
deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen.
Unser Tipp:
Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht
versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die
bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen kann, hat sicher falsch
gehandelt.
Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Sie können uns per Mail info@kodal24.de oder telefonisch 0511-55 66 55 erreichen.