Sie wollen einen Zweitwagen versichern lassen aber wissen nicht was Sie alles beachten müssen? In welchem Fall können Sie welche Schadensklasse beantragen? Wie sieht es bei Kindern aus oder wenn Sie bereits bei der Kravag versichert sind? Das werden wir Ihnen mithilfe der Kravag Zweitwagenregelung erläutern.
Stellen Sie sich vor: Sie besitzen einen Familienwagen, einen VW Golf. Jedoch haben Sie das Problem, dass Ihre Frau den Wagen stets für Ihre Arbeit braucht und auch die Kinder zur Schule bringen muss, sodass Sie den Wagen nicht rund um die Uhr zur Verfügung haben. Deshalb haben Sie sich nun einen Zweitwagen gekauft, einen BMW 5er, um damit auch täglich zur Arbeit fahren zu können. Doch wie wird der Wagen dann versichert?
Das Erstfahrzeug muss entweder auf den...
...mit mindestens SF 2 versichert sein.
Zudem ist noch zu beachten:
Folgende Fahrzeugtypen können unter dieser Kategorie versichert werden: PKW, LKW bis 3.5t zulässige Gesamtmasse, Camping-Kfz, Krafträder und Leichtkrafträder.
Nun denken Sie sich wohl: Wieso sollte mein Zweitfahrzeug nur SF 2 bekommen? Ich habe mit meinem Erstfahrzeug schon SF 7 und möchte dies gerne auch so auf meinem neuen Zweitfahrzeug haben. Auch dafür bietet Kravag eine Regelung.
Das Erstfahrzeug muss auf eine der folgenden Personengruppen versichert sein:
Der Unterschied zur vorherigen Regelung besteht jedoch darin, dass der Fahrer des Erst- und Zweitfahrzeugs ausschließlich aus der oben genannten Personengruppe stammen muss. Dieser darf nicht unter 23 Jahre alt sein und das Zweitfahrzeug besitzt keine Vorversicherung.
Das Erstfahrzeug muss zudem bei einem der folgenden Versicherungsunternehmen versichert sein*:
Beachten Sie jedoch, das diese Regelung nur bis SF 8 möglich ist. Falls ihre SFR höher sein sollte, schauen Sie bitte unter "Gleicher SFR wie dasErstfahrzeug (z.B. SF 18)" nach.
Folgende Fahrzeugtypen können unter dieser Kategorie versichert werden: PKW, Camping-Kfz, Krafträder und Leichtkrafträder.
*Für den Fall, dass Ihr Erstfahrzeug nicht auf einer dieser Versicherungen ausgeschrieben ist, könnte das Zweitfahrzeug erst mit SF 2 eingestuft werden. Dies kann angepasst werden, sofern Sie Ihr Erstfahrzeug innerhalb eines Jahres bei der R+V Versicherungsgruppe versichern lassen.
Es kann natürlich auch sein, dass Sie schon sehr lange unfallfrei gefahren sind und z.B. SF 18 besitzen. Hier gibt es nochmal eine Sonderregelung, welche Sie auf jeden Fall beachten sollten.
Für folgende Punkte gilt:
Das Erstfahrzeug muss zudem bei einem der folgenden Versicherungsunternehmen versichert sein und mindestens SF 5 besitzen*:
Folgende Fahrzeugtypen können unter dieser Kategorie versichert werden: PKW, Camping-Kfz, Krafträder und Leichtkrafträder.
*Für den Fall, dass Ihr Erstfahrzeug nicht auf einer dieser Versicherungen ausgeschrieben ist, könnte das Zweitfahrzeug erst mit SF 2 eingestuft werden. Dies kann angepasst werden, sofern Sie Ihr Erstfahrzeug innerhalb eines Jahres bei der R+V Versicherungsgruppe versichern lassen.
Anderes Beispiel: Sie möchten Ihrem Kind zum 17. Geburtstag ein ganz besonders Geschenk machen: ein eigenes Auto. Sie selbst sind bereits bei der Kravag versichert und möchten dementsprechend auch das Fahrzeug (Zweitfahrzeug) Ihres Kindes dort versichern lassen.
Hierbei gilt zu beachten:
Das Elternfahrzeug* muss bereits bei einem der folgenden Versicherungen eingeschrieben sein und mindestens SF 5 besitzen:
Beachten Sie zudem, dass Ihr Kind nur PKWs über diese Kategorie versichern lassen kann. Falls es sich um einen anderen Fahrzeugtyp handelt, schauen Sie bitte unter "SF 1/2 für Kinder" nach.
Folgende Fahrzeugtypen können unter dieser Kategorie versichert werden: PKW
*PKW, Camping-Kfz, Krafträder oder Leichtkrafträder
Handelt es sich bei dem Fahrzeug Ihres Kindes nicht um einen PKW, sondern z.B. ein Motorrad, kann es nicht unter der Kategorie "SF 2 für Kunden-Kinder ab 17 Jahren" versichert werden. Doch aufgrund dieser Sonderregelung können Sie das Fahrzeug dennoch zumindest auf SF 1/2 stufen lassen, wenn Sie folgendes beachten:
Folgende Fahrzeugtypen können unter dieser Kategorie versichert werden: PKW, Camping-Kfz, Krafträder und Leichtkrafträder.
Zurück zur Anfangsgeschichte: Ihr VW Golf kostet Ihnen zu viel, weshalb Sie den Versicherer von der Allianz zur HUK wechseln wollen. Dabei wollen Sie Ihre SFR mit SF 7 mitnehmen. Bei der HUK würden Sie jedoch wieder auf die SF 0 zurückgesetzt, da jede Versicherung Ihr eigenes SFR System besitzt. Aber bei der Kravag sieht das anders aus.
Wenn Sie nähmlich von einer anderen Versicherung zur Kravag (oder einer anderen Versicherung der R+V Versicherungsgruppe) wechseln, können Sie die Sondereinstufung Ihres Fahrzeugs übernehmen. Dafür reicht z.B. eine Kopie der letzten Beitragsrechnung aus, welche dann per Antrag eingereicht wird.
Nun sind 8 Jahre vergangen und Ihr BMW 5er (bei der Allianz mit SF 3) ist noch in ihrem Besitz. Da Sie das Fahrzeug nach einem Jahr nicht mehr gefahren sind, haben Sie den Vertrag damals stornieren lassen. Jedoch wird bei einem Unfall der VW Golf ihrer Familie komplett zerstört (z.B. ins Meer gefallen). Da Sie zum Glück noch den BMW besitzen, müssen Sie sich nicht um einen Ersatz kümmern.
Natürlich möchten Sie die Rabatte vom Anfang wieder haben. doch die Allianz wird Ihnen die Rabatte nicht zurückgeben, denn die Gültigkeit der Verträge und damit auch der SFR erlischt nach 7 Jahren.
Sie entschließen sich zur Kravag zu wechseln, wo Sie über diese Sonderregelung dennoch Ihren SFR aus dem alten Vertrag übernehmen können.
Hierfür müssen Sie folgende Punkte beachten:
So ist ihr BMW bei der Kravag wieder mit der SF 3 ausgestattet.
Hier besteht für innerhalb des letzten Jahres keine Vollkaskodeckung am versicherten Wagen.
Folgende Fahrzeugtypen sind unter anderem davon betroffen: PKW, LKW, Lieferwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen
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