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Was bedeutet GAP-Deckung?

Die GAP- Deckung (eng. gap = Lücke) oder auch Differenzdeckung genannt ist eine zusätzliche Versicherung, die zu der Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.

Die Lücke aus dem Neuwert und den aus einem Leasingvertrag entstehenden Restbeträgen sichert die GAP-Deckung ab.

WICHTIG:  Die GAP- Deckung gilt ausschließlich bei Leasingfahrzeugen!

Die Differenzdeckung kann entweder gleich bei Vertragsabschluss oder im Nachhinein durch eine Vertragsänderung eingeschlossen werden.

 

Wann kann ich davon Gebrauch machen?

Im Falle eines Totalschadens, der Zerstörung, Beschädigung oder des Verlusts des Leasingfahrzeuges greift in der Regel die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ein. Es wird dann der aktuelle Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges mit gleicher km-Laufleistung und ähnlicher Austattung ermittelt, den das Fahrzeug am Schadenstag hat. Bei der Entschädigung wird davon ggf. der vorhandene Restwert abgezogen und die Differenz dem Versicherten erstattet.

Der Wiederbeschaffungswert zwischen dem ausstehenden Leasingvertrag wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn eine GAP-Deckung mit dem Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

 

GAP-Deckung - Berechnungsbeispiel

Wiederbeschaffungswert am Schaden Tag = 12.000 EUR

Leasing-Restbetrag = 15.000 EUR (fällig gewesene, nicht gezahlte Raten vor Eintritt des Schadenfalls werden hier nicht berücksichtigt)

GAP = 3.000 EUR

R+V erstattet diese Differenz. Bei einem Kraftrad zahlt die R+V24 10% des Wiederbeschaffungswertes am Schaden Tag.

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Kundenmeinungen

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