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Was ist KEX?

Bei der Kasko-Extra-Versicherung (KEX) handelt es sich um eine frei wählbare Zusatzdeckung zur Vollkaskoversicherung, welche für ein bereits versichertes Fahrzeug abgeschlossen werden kann. Schäden, die auf diese Zusatzdeckung fallen, belasten nicht den Vollkaskovertrag.

Die Selbstbeteiligung der KEX entspricht der im Vollkaskovertrag vereinbarten Höhe. Sollte der Schaden sowohl auf die KEX als auch in die Vollkasko fallen, so wird dieser nur einmal berechnet.

 

Wann kann ich davon Gebrauch machen?

Die Kasko-Extra-Versicherung tritt in Kraft, wenn der Unfall unvorhersehbar und plötzlich eingetreten ist. Das heißt, es muss sich in einem kurzen Zeitraum abgespielt haben und unvermeidbar gewesen sein. Es wäre z.B. vorhersehbar gewesen, wenn der VN eine gebotene Reparatur ablehnt, unabhängig vom Grund. Auch bei Konstruktionsfehlern wäre eine Reparatur ratsam, damit man im Falle eines Unfalls noch die KEX erhält.

 

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB)

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB) ist nur über die KEX versicherbar. Diese beschreiben Schäden, welche durch äußere Einflüsse auf oder durch das Fahrzeug entstehen können.

 

Bremsschäden

Von einem Bremsschaden spricht man, wenn das Fahrzeug abgebremst wird und unmittelbar durch den Bremsvorgang ein Schaden am Fahrzeug selbst entsteht. Dieser steht nicht im Zusammenhang mit einem Unfall.

Diese können entstehen durch z.B.:

  • Abplattung der Reifen, die die Profiltiefe mindern.
  • Schaden durch verrutschte Ladung
  • Schaden am Sicherheitsgurt durch Überdehnung

 

Bruchschäden

Bruchschäden entstehen, wie die beiden vorherigen Schadensarten auch, nicht von einem Unfall, sondern ausschließlich durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler des Fahrzeuges.

Diese können entstehen durch z.B.:

  • Achsen oder Radaufhängungen brechen außerhalb der Garantiezeit
  • Das Fahrzeug oder der Anhänger werden überladen und dadurch gibt es einen Achsbruch
  • Die Ware auf der Ladebordwand ist zu schwer und dadurch bricht diese

 

Betriebsschäden

Betriebsschäden sind alle Schäden, die aus falscher Bedienung, mangelhafte Materialverarbeitung des Fahrzeugs/Anhänger oder normaler Abnutzung (z.B. bei Baustellenfahrzeugen) entspringen. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit einem Unfall.

Diese können entstehen durch z.B.:

  • Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
  • Verrutschende Ladung verursacht Schaden am Fahrzeug
  • Während der Fahrt platzt ohne Einwirkung von außen ein Reifen - Infolgedessen beschädigen herumschlagende Reifenteile das Fahrzeug
  • Schaden durch Anhänger am Fahrzeug ohne Einwirkung von außen

 

Was wird nicht ersetzt?

  • Motoren und Getriebe einschließlich Teile
  • Ersatzteile und Zubehör, die mit der versicherten Sache nicht fest verbunden sind
  • Betriebs- und Hilfsstoffe (z.B. Brennstoffe), Verbrauchsmaterialien und Arbeitsstoffe

 

Was ist nicht versichert?

  • Mängel vor Versicherungsbeginn
  • Schäden durch den Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache
  • Schäden durch besondere Einsatzgefahren (z.B. auf schwimmenden Fahrzeugen, bei Tunnelarbeiten)
  • Einflüsse des bestimmungsgemäßen Betriebs, Abnutzung und Korrosion
  • Schäden und Verluste durch Versaufen oder Verschlammen

 

 

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